boykott 20
  kontakt: info [at] izshamburg [punkt] de | Log-In | Nicht eingeloggt. | Startseite

Das Konzept des Boykotts
Warum keine Gebühren?
Boykottablauf
Das Konto
Die AGB
Der Verein
Die Anwälte
Oft gestellte FRAGEN (FAQ)

Kampagne - Boykott2.0
Unterstützer_innen
Mitmachen
Arbeitsgruppen
Downloadbereich
Pressespiegel

Interaktiv
Newsletter bestellen
Forum
Seite empfehlen
Kontakt

Links
Boykottseite HfbK
Bildungs-Wiki-Hamburg
Linksammlung

Administration

Counter
Besucher gesamt: 153727
Besucher heute: 17
Besucher gestern: 76
Besucher online: 4

MITGLIEDER:
Mitgliederzahl: 2067
Mitglied werden

Bündnispartner
GEW-Hamburg | ABS

Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
izs-logo
Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

Mit der Einzahlung auf das vom �Verein zur F�rderung eines geb�hrenfreien Studiums an der Universit�t Hamburg e.V.� durch Rechtsanwalt Martin Klingner, Kanzlei Budapester Stra�e 49, 20359 Hamburg, eingerichtete Rechtsanwalt-Sammelanderkonto bei der GLS Gemeinschaftsbank eG,
Konto-Nr. 2007867300 (Sammelanderkonto UNI-HH),
akzeptiert die Einzahlerin bzw. der Einzahler die nachstehenden Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen:

1.
Durch die Einrichtung eines Rechtsanwalt-Sammelanderkontos soll die solidarische Durchf�hrung eines erfolgreichen Boykotts der Studiengeb�hren an der Universit�t Hamburg im Wintersemester 2007/2008 gef�rdert werden. Verantwortlich f�r die inhaltliche Gestaltung und Durchf�hrung des Boykotts ist ausschlie�lich der �Verein zur F�rderung eines geb�hrenfreien Studiums an der Universit�t Hamburg e.V.� (nachstehend: Verein)

2.
Einzahlungen d�rfen ausschlie�lich von Studierenden oder zugunsten von Studierenden an der Universit�t Hamburg durchgef�hrt werden, denen weder eine Befreiung von Studiengeb�hren noch eine Stundung gew�hrt wurde. Einzahlungen von Vollzeitstudierenden sind ausschlie�lich in H�he eines Betrages von 500,- Euro zul�ssig, Einzahlungen von Teilzeitstudierenden sind ausschlie�lich in H�he von 250,- Euro zul�ssig. Einzahlungen in anderer H�he nehmen am Boykott nicht teil und werden, soweit technisch m�glich, unverz�glich an den Einzahler zur�ck �berwiesen. Wer die Geb�hren nicht auftreiben kann, kann seine Teilnahme durch schriftliche Vereinbarung mit dem Vereinsvorstand verbindlich erkl�ren.

3.
Im Feld �Kunden-Referenznummer-Verwendungszweck� des �berweisungstr�gers m�ssen die Matrikelnummer, nachfolgend ein Leerzeichen und der vollst�ndige Name der Einzahlerin oder des Einzahlers angegeben sein, unter welchem die Einzahlerin/der Einzahler an der Universit�t Hamburg eingeschrieben sind. F�r Nachteile, die durch falsch, unvollst�ndig oder unleserlich ausgef�llte �berweisungstr�ger entstehen, haftet der Einzahler/die Einzahlerin.

4.
Die eingezahlten Betr�ge verbleiben auf dem Sammelanderkonto, bis vom Verein festgestellt worden ist, ob der Boykott erfolgreich ist oder abgebrochen wird. Dies wird umgehend �ffentlich bekannt gegeben werden.

Im Erfolgsfall wird das empfangene Geld an die Einzahlerin/den Einzahler zur�ck �berwiesen. Dies gilt auch, wenn die Einzahlenden zugunsten eines/einer Studierenden gezahlt haben. Im Falle des Abbruchs des Boykotts werden die eingezahlten Betr�ge umgehend unter Vorbehalt der Rechtm��igkeit der Studiengeb�hren an die Universit�t Hamburg �berwiesen. Die Einzahler und Einzahlerinnen verzichten insoweit auf die R�ckzahlung der �berwiesenen Betr�ge. Einzahler und Einzahlerinnen, die auch in diesem Fall eine R�ckzahlung des eingezahlten Betrages w�nschen, m�ssen dies explizit auf dem �berweisungstr�ger vermerken, und zwar durch das K�rzel �R�ck� im Feld �Verwendungszweck�.

F�r den Fall, dass das Quorum nicht erreicht wird, kann der Einzahler/die Einzahlerin auf ausdr�cklichen Wunsch bestimmen, dass sein/ihr eingezahlter Betrag vorerst auf dem Treuhandkonto verbleibt.Dieser Wunsch kann bspw. durch das K�rzel �Extra� im Feld �Verwendungszweck� ausgesprochen werden. Eine andere Verwendung der eingezahlten Betr�ge, insbesondere Auszahlungen an andere Personen o. �., ist nicht m�glich.

5.
Der Boykott gilt als erfolgreich, wenn alle Studierenden, die keine Studiengeb�hren gezahlt haben, immatrikuliert bleiben und ihnen durch die Teilnahme am Boykott auch keine sonstigen Nachteile seitens der Universit�t Hamburg entstehen.

6.
Der Boykott wird unter folgenden Umst�nden abgebrochen:
a. Bis zum 14.12.2007 (einen Werktag vor Ablauf der Zahlungsfrist) beteiligen sich weniger als 9.000 Studierende am Boykott.
b. Nach dem Stichtag f�llt die Beteiligung unter das angegebene Quorum.
c. Verhandlungen mit den verantwortlichen Stellen nach Erreichen des vorgegebenen Quorums scheitern. In diesem Fall wird der Verein die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in geeigneter Weise an der Entscheidung �ber die weitere Vorgehensweise beteiligen. Dies kann beispielsweise durch eine Urabstimmung geschehen.

7.
Bis zur Feststellung �ber das Ergebnis des Boykotts hat jeder Einzahler/jede Einzahlerin das Recht, seine/ihre Einzahlung zur�ck zu fordern. Hierzu ist eine schriftliche Aufforderung unter Nennung der Matrikelnummer an Rechtsanwalt Martin Klingner erforderlich. Die R�ckzahlung erfolgt ca. binnen einer Woche auf das Konto des Einzahlers/der Einzahlerin.

8.
Der Verein wird regelm��ig die aktuellen Teilnehmerzahlen und Kontost�nde ver�ffentlichen und Studierenden auf Wunsch Zwischenst�nde mitteilen.

Etwaige Zinsertr�ge auf dem Sammelanderkonto stehen dem Verein zu, der diese ausschlie�lich zweckgebunden zur Deckung der Kosten der Boykottkampagne und/oder zur F�rderung sonstiger Aktivit�ten zugunsten eines geb�hrenfreien Studiums nutzen wird.

9.
Hinweis: Die Einzahlung auf dem Sammelanderkonto ist eine pers�nliche und politische Entscheidung der Studierenden. Sie sch�tzt nicht vor einer m�glichen Exmatrikulation, sollte das Quorum erreicht und der Boykott durchgef�hrt werden. Der Verein haftet nicht f�r etwaige Nachteile, die sich aus einer nicht oder versp�tet erfolgten Zahlung von Studiengeb�hren ergeben k�nnen. Dies gilt insbesondere auch f�r den Fall einer R�ck�berweisung von eingezahlten Betr�gen, die im Fall eines Abbruchs des Boykotts auf ausdr�cklichen Wunsch von Studierenden erfolgt.

10.
Vertragspartner und Haftender gegen�ber den einzahlenden Studierenden aus jeglichem Rechtsgrund ist ausschlie�lich der Verein, welcher mit dem kontof�hrenden Rechtsanwalt eine gesonderte vertragliche Vereinbarung trifft. Vertragliche oder sonstige Anspr�che der einzahlenden Studierenden gegen�ber dem kontof�hrenden Rechtsanwalt oder dessen Kanzlei bestehen nicht. Vorsorglich verzichten die einzahlenden Studierenden insoweit auf jegliche Anspr�che.

11.
Pers�nliche Daten, welche in der Verbindung mit der �berweisung erhoben werden, werden ausschlie�lich verwendet, um die eingezahlten Betr�ge an die Einzahler und Einzahlerinnen zur�ck zu zahlen oder an die Universit�t Hamburg zu �berweisen. Nach Beendigung der Boykottma�nahmen werden die Datens�tze vollst�ndig gel�scht.

12.
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die G�ltigkeit der �brigen Bestimmungen nicht ber�hrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt r�ckwirkend die gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am N�chsten kommt.

13.
Erf�llungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.


Mitmachen
Wenn du dich im Kampf gegen Studiengebühren engagieren willst, melde dich bei uns.

Boykottkonto
Kontostand: 0 Euro
Teilnehmer_innen im WiSe07/08:4649


Bildergalerie

 
  impressum