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Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
izs-logo
Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.


18.04.2007
Kann ich f�r die Teilnahme am Boykott exmatrikuliert werden?
Eine �berarbeitete Fassung der Rechtslage zum Thema m�glicher Exmatrikulation infolge der Teilnahme am Boykott. GLAUBT NICHT DER MOPO! NIEMAND WIRD EXMATRIKULIERT!

download als pdf

Der Wortlaut des Exmatrikulationstatbestandes im Hochschulgesetz l�sst Exmatrikulationen erst zum 01.10.07 zu.
Erm�chtigungsgrundlage f�r die Exmatrikulation ist �42 HmbHG in Verbindung mit der Immatrikulationsordnung der Universit�t Hamburg. Hiernach sind Studierende zu exmatrikulieren, wenn sie bis zum Ablauf der R�ckmeldefrist von ihnen zu entrichtende f�llige Beitr�ge oder Geb�hren nicht gezahlt haben. Nach Ansicht unseres Anwalts greift �42 HmbHG, da die Studiengeb�hren mitten im Semester f�llig sind, erst zum Ende des R�ckmeldezeitraums f�r das Folgesemester. Die Eingriffsintensit�t einer Exmatrikulation spricht f�r diese eng am Wortlaut orientierte Auslegung des Exmatrikulationstatbestands. Obwohl dies im Sinne eines erfolgreichen Boykotts nicht w�nschenswert ist, w�re die Exmatrikulation mithin abzuwenden, indem man seine Geb�hren bis zum 1.10.2007 (Ende des R�ckmeldezeitraum f�r das WS 07/08) bezahlt. Verlaufen die Verhandlungen mit der Universit�t und der B�rgerschaft w�hrend dieser Monate erfolgreich, wird dies jedoch nicht erforderlich sein.
Die Exmatrikulation darf nicht automatisch, unwiderruflich und ohne R�cksicht auf die konkrete Situation des/der betroffenen Studierenden erfolgen.
Nach ihren bisherigen �u�erungen, z.B. im Internet, legt die Universit�tsverwaltung den Exmatrikulationstatbestand jedoch weit aus und erachtet eine Exmatrikulation bereits im Semester f�r zul�ssig. Selbst wenn die Gerichte dem folgen, ist die Zul�ssigkeit von Exmatrikulationen aber durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eingeschr�nkt. Aus Gr�nden der Verh�ltnism��igkeit darf die Exmatrikulation nicht automatisch, unwiderruflich und ohne R�cksicht auf die konkrete Situation des/der betroffenen Studierenden erfolgen.
Keine Exmatrikulation ohne vorherige Mahnung
Niemand kann bei Nichtzahlung der Geb�hren ohne weiteres exmatrikuliert werden. Insbesondere gebietet der Verh�ltnism��igkeitsgrundsatz eine vorherige Mahnung. Wer am Boykott teilnimmt, wird vor einer m�glichen Exmatrikulation in jedem Fall eine Mahnung erhalten, in der diese angedroht wird. Eine automatische Exmatrikulation ist also ausgeschlossen.
Alle oder keiner! Die Exmatrikulation einzelner ist nicht m�glich
�42 HmbHG r�umt der Uni-Verwaltung kein Ermessen ein, sondern sieht zwingend die Exmatrikulation von Studierenden vor, die bis zum Ende der R�ckmeldefrist von ihnen zu entrichtende f�llige Beitr�ge oder Geb�hren nicht gezahlt haben. Damit besteht keinerlei M�glichkeit der Differenzierung zwischen Studierenden, die den Exmatrikulationstatbestand erf�llen. Die Exmatrikulation einzelner ist also jedenfalls nicht zu bef�rchten.
Keine Exmatrikulation von 10000 Studierenden
Boykottiert wird erst, wenn 10.000 Studierende auf das Boykottkonto eingezahlt haben. Der Senat der Stadt Hamburg kann es sich nicht leisten, eine so gro�e Anzahl von �Zwangs-Exmatrikulierten� zu verantworten. Wenn in den Medien publiziert w�rde, dass die Universit�t Hamburg 10.000 Studierende exmatrikuliert und somit das Gesetz zur Erhebung von Studiengeb�hren durchsetzt, w�re dies ein deutschlandweiter politischer Skandal. Zu ber�cksichtigen ist dabei auch, dass in Hamburg bereits in einem Jahr B�rgerschaftswahlen sind.
Und im schlimmsten Fall: Sollte es doch zur Exmatrikulation kommen, darf diese nicht unwiderruflich sein.
Sollte die Universit�t wider Erwarten tats�chlich 10.000 Studierende exmatrikulieren, kann die Exmatrikulation ohne weiteres wieder zur�ckgenommen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss gew�hrleistet sein, dass eine Exmatrikulation bei Nachzahlung der f�lligen Geb�hr zur�ckgenommen wird. Die Universit�tsverwaltung hat dementsprechend bereits angek�ndigt, erteilte Exmatrikulationen bei Zahlung wieder zur�ckzunehmen. Dies liegt auch insofern im Interesse der Universit�t, als sie ja keinesfalls 10000 Studierende verlieren will.

HmbHG: Hamburger Hochschulgesetz, im Internet unter http://hh.juris.de/hh/HSchulG_HA_rahmen.htm

Mitmachen
Wenn du dich im Kampf gegen Studiengebühren engagieren willst, melde dich bei uns.

Boykottkonto
Kontostand: 0 Euro
Teilnehmer_innen im WiSe07/08:4649


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