Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im
Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind. ABER:
Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben,
ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und
die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.
29.06.2007 Erste offizielle Zahlen zur Zahlungssituation an den Hamburger Hochschulen
Die Ergebnisse einer kleinen Anfrage der GAL-Abgeordneten Heike Opitz zu den Zahlen an allen Hamburger Hochschulen und den Verfahren der Geb�hrenerhebung Die kleine Anfrage und die Antwort k�nnen hier (zip-datei) heruntergeladen werden.
An dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung der wichtigen Ergebnisse f�r die Uni:
1. Wie viele Studierende gibt es aktuell an den Hamburgischen Hochschulen, die
grunds�tzlich unter die Geb�hrenpflicht nach � 6 b HmbHG fallen?
Universit�t: 36531
2. Wie viele Studierende sind von der Pflicht, Geb�hren zu zahlen, von vorneherein
ausgenommen?
Universit�t: 6496
3. Wie viele Studierende haben einen Antrag auf Befreiung von Geb�hren gestellt?
4. Wie viele Studierende wurden von den Studiengeb�hren befreit?
Universit�t: Keine Angaben zur Zahl der Antr�ge.
Befreit bisher:
wegen Kindern: 2325
wegen Behinderung oder chronischer Erkrankung: 306
aus Leistungsgr�nden: 112
5. Wie viele Studierende haben einen Antrag auf Erlass oder Stundung der Geb�hren
gestellt?
Wie vielen Studierenden wurden die Geb�hren erlassen oder gestundet?
Universit�t: Keine Angaben zur Zahl der Antr�ge
Stundungen bisher:
Ausl�ndische Studierende: 14
H�rtef�lle: 4
Erlasse wegen H�rtefall: 4
9. Wie viele Studierende haben einen Widerspruch gegen die Studiengeb�hren eingelegt?
Universit�t: 386 (davon 49 entschieden, alle positiv)
17. Trifft es zu, dass die Studierenden, die bisher nicht gezahlt haben, sofort exmatrikuliert
werden sollen?
a) Gibt es entsprechende Hinweise von Seiten der Wissenschaftsbeh�rde an ein oder
mehrere Hochschulen wie mit diesen Studierenden verfahren werden soll? Wenn ja, welche
Hinweise gegen�ber welchen Hochschulen?
b) Werden diese Studierende vor einer Exmatrikulation gemahnt? Wenn ja, wie oft? Wenn
nein, warum nicht? Gibt es hier Unterschiede hinsichtlich der einzelnen Hochschulen?
Universit�t Hamburg: Gem�� � 42 Abs. 2 Nr. 5 HmbHG sind Studierende zu exmatrikulieren, wenn sie von ihnen zu entrichtende f�llige Beitr�ge oder Geb�hren nicht gezahlt haben. Die zust�ndige Beh�rde hat die Hochschulen auf diese Rechtslage hingewiesen.
Nach dem vorgesehenen Exmatrikulationsbescheid kann die Rechtswirkung der Exmatrikulation innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch Zahlung abgewendet werden.
18. Wie wird sichergestellt, dass alle Studierenden einen Geb�hrenbescheid erhalten
haben?
Universit�t: Die Hochschulen verfahren gem�� � 28 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach werden die Geb�hrenbescheide im automatisierten Verfahren erlassen. Sollten die Studierenden ihren Geb�hrenbescheid nicht erhalten haben, ist �ber das Mahnverfahren bzw. den Exmatrikulationsbescheid mit einer Frist zur Nachzahlung sichergestellt, dass sie eine erneute Zahlungsm�glichkeit erhalten.
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