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Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
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Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.


29.06.2007
Erste offizielle Zahlen zur Zahlungssituation an den Hamburger Hochschulen
Die Ergebnisse einer kleinen Anfrage der GAL-Abgeordneten Heike Opitz zu den Zahlen an allen Hamburger Hochschulen und den Verfahren der Geb�hrenerhebung

Die kleine Anfrage und die Antwort k�nnen hier (zip-datei) heruntergeladen werden.

An dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung der wichtigen Ergebnisse f�r die Uni:

1. Wie viele Studierende gibt es aktuell an den Hamburgischen Hochschulen, die grunds�tzlich unter die Geb�hrenpflicht nach � 6 b HmbHG fallen?

Universit�t: 36531

2. Wie viele Studierende sind von der Pflicht, Geb�hren zu zahlen, von vorneherein ausgenommen?

Universit�t: 6496

3. Wie viele Studierende haben einen Antrag auf Befreiung von Geb�hren gestellt?
4. Wie viele Studierende wurden von den Studiengeb�hren befreit?

Universit�t: Keine Angaben zur Zahl der Antr�ge.
Befreit bisher:
wegen Kindern: 2325
wegen Behinderung oder chronischer Erkrankung: 306
aus Leistungsgr�nden: 112

5. Wie viele Studierende haben einen Antrag auf Erlass oder Stundung der Geb�hren gestellt?
Wie vielen Studierenden wurden die Geb�hren erlassen oder gestundet?

Universit�t: Keine Angaben zur Zahl der Antr�ge
Stundungen bisher:
Ausl�ndische Studierende: 14
H�rtef�lle: 4
Erlasse wegen H�rtefall: 4

9. Wie viele Studierende haben einen Widerspruch gegen die Studiengeb�hren eingelegt?

Universit�t: 386 (davon 49 entschieden, alle positiv)

17. Trifft es zu, dass die Studierenden, die bisher nicht gezahlt haben, sofort exmatrikuliert werden sollen?
a) Gibt es entsprechende Hinweise von Seiten der Wissenschaftsbeh�rde an ein oder mehrere Hochschulen wie mit diesen Studierenden verfahren werden soll? Wenn ja, welche Hinweise gegen�ber welchen Hochschulen?
b) Werden diese Studierende vor einer Exmatrikulation gemahnt? Wenn ja, wie oft? Wenn nein, warum nicht? Gibt es hier Unterschiede hinsichtlich der einzelnen Hochschulen?

Universit�t Hamburg:
Gem�� � 42 Abs. 2 Nr. 5 HmbHG sind Studierende zu exmatrikulieren, wenn sie von ihnen zu entrichtende f�llige Beitr�ge oder Geb�hren nicht gezahlt haben. Die zust�ndige Beh�rde hat die Hochschulen auf diese Rechtslage hingewiesen.
Nach dem vorgesehenen Exmatrikulationsbescheid kann die Rechtswirkung der Exmatrikulation innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch Zahlung abgewendet werden.

18. Wie wird sichergestellt, dass alle Studierenden einen Geb�hrenbescheid erhalten haben?

Universit�t:
Die Hochschulen verfahren gem�� � 28 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach werden die Geb�hrenbescheide im automatisierten Verfahren erlassen. Sollten die Studierenden ihren Geb�hrenbescheid nicht erhalten haben, ist �ber das Mahnverfahren bzw. den Exmatrikulationsbescheid mit einer Frist zur Nachzahlung sichergestellt, dass sie eine erneute Zahlungsm�glichkeit erhalten.

Mitmachen
Wenn du dich im Kampf gegen Studiengebühren engagieren willst, melde dich bei uns.

Boykottkonto
Kontostand: 0 Euro
Teilnehmer_innen im WiSe07/08:4649


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