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Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im
Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
Rechtsanwalt Martin Klingner Interview mit dem Anwalt Martin Klingner
Bitte schreiben Sie kurz etwas zu Ihrer Person (Alter, Beruf, etc) Mein Name ist Martin Klingner, ich bin Rechtsanwalt und in Hamburg in einer Sozietät mit 4 weiteren Kolleginnen und Kollegen tätig. Ich berate Hamburger Studierende bei der Organisation und Durchführung des Studiengebührenboykotts. Wie sieht es rechtlich mit dem Boykott aus? Da es sich bei dem Studiengebührenerlass um ein Gesetz handelt, brechen die Boykottierer doch dieses - mit welchen Strafen müssen sie rechnen? Die Erhebung von Studiengebühren ist gesetzlich geregelt, dies ist zutreffend. Allerdings enthalten die einschlägigen Vorschriften des Hamburgischen Hochschulgesetzes keine strafrechtlichen Sanktionen. Wer keine Studiengebühren zahlen will oder kann, dem drohen keine Geld- oder Freiheitsstrafen. Der Senat hat angedroht alle Teilnehmer des Studiengebühren-Boykotts zu exmatrikulieren. Geht das so einfach? Nein, so einfach wird das nicht sein. Zunächst einmal ist in Hamburg die Einschreibung oder Rückmeldung zum Sommersemester 07 nicht an die Zahlung von Studiengebühren geknüpft. Die Zahlung von Studiengebühren ist erst zum 15.6.07 fällig. Wer also bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt hat, dem passiert gar nichts. Das Ziel der Boykottkampagne ist, bis kurz vor diesem Termin so viele Studierende wie möglich zur Teilnahme am Boykott zu bewegen. Dies geschieht durch Zahlung auf ein Treuhandkonto, welches von unserem Büro geführt wird. Erst kurz vor Ablauf dieser Frist entscheidet sich, ob der Boykott dann auch über den Stichtag hinaus fortgeführt wird. Wenn sich z.B an der Universität Hamburg weniger als 10.000 Studierende beteiligen, dann wird der Boykott abgebrochen und das Geld auf dem Treuhandkonto wird an die Uni überwiesen. Dieser Fall wäre risikolos. Erst wenn feststeht, dass sich mindestens 10.000 Studierende beteiligen, wird es nach dem 15.6.07 tatsächlich ernst mit dem Boykott. Dann besteht auch ein Risiko für die Boykotteure, dies ist klar. Allerdings kann es sich die Universität nach meiner Einschätzung nicht leisten, 10.000 Studierende oder mehr rauszuwerfen. Es wird aber letztlich eine Frage des Verhandlungsgeschicks der Studierenden und des politischen Drucks gegenüber Senat und Universität sein, dass niemand exmatrikuliert wird. Viele Studenten sind skeptisch, was mit ihren 500 Euro auf dem Treuhandkonto passiert. Was können sie ihnen raten? Ich kann mir keinen Grund vorstellen, skeptisch zu sein. Das Geld liegt sicher auf einem Treuhandkonto bei der GLS-Bank. Es kann jederzeit zurück gefordert werden. Das Geld darf nur zweckgebunden verwendet werden. Die Details der Verfahrensweise sind ausführlich in Allgemeinen Geschäftsbedigungen geregelt, die jedem Studierenden zugänglich gemacht werden. Daraus kann jede/r Studierende in Hamburg selbst ersehen, dass die Verwendung des Geldes sehr engen Bindungen unterliegt. Studierende, der den Boykott unterstützen wollen, brauchen sich über den Verbleib ihres Geldes keine Sorgen machen. Wie schätzen Sie den Erfolg des Studiengebührenboykotts ein? Ich hoffe, dass der Boykott erfolgreich sein wird. Die Studierenden haben es selber in der Hand, der gegenwärtigen Bildungspolitik des Hamburger Senates eine klare Absage zu erteilen und ein gebührenfreies Studium zu erkämpfen. Hierfür wird viel Überzeugungsarbeit nötig sein. Wenn es aber gelingen sollte, dass von der Studierendenschaft selbst gesetzte Beteiligungs-Quorum zu erreichen, dann halte ich einen Erfolg für möglich. |
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