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Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
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Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.


24.03.2007
Wer wird hier exmatrikuliert?
Die Frage nach der m�glichen Exmatrikulation in folge einer Teilnahme am Boykott ist sicher die dringendste f�r alle die noch nicht ganz sicher sind, ob sie am Boykott teilnehmen sollen. Hier erkl�ren wir, warum eine Exmatrikulation extrem unwahrscheinlich ist...

Die Exmatrikulation als erheblicher Eingriff in das durch Art. 12 GG verfassungsm��ig gesch�tzte Recht auf freie Berufswahl unterliegt jedoch engen rechtlichen Bindungen. Zum einen m�ssen die Voraussetzungen der gesetzlichen Erm�chtigungsgrundlage erf�llt sein. Zum anderen ist die rechtsstaatlich gebotene Verh�ltnism��igkeit zu wahren.

Erm�chtigungsgrundlage f�r die Exmatrikulation ist � 42 Abs. 2 Nr. 5 HmbHG in Verbindung mit � 7 Abs. 2 Nr. 5 Immatrikulationsordnung der Universit�t Hamburg. Hiernach sind Studierende zu exmatrikulieren, wenn sie bis zum Ablauf der R�ckmeldefrist von ihnen zu entrichtende f�llige Beitr�ge oder Geb�hren nicht gezahlt haben. Das Gesetz r�umt der Uni-Verwaltung also kein Ermessen ein, sondern sieht zwingend die Exmatrikulation vor. Damit besteht keinerlei M�glichkeit der Differenzierung zwischen Studierenden, die den Exmatrikulationstatbestand erf�llen. Die Exmatrikulation einzelner ist also jedenfalls nicht zu bef�rchten. Wie die Gerichte den einschl�gigen Exmatrikulationstatbestand im �brigen verstehen werden, ist mangels bisheriger Erfahrungen in Bezug auf allgemeine Studiengeb�hren offen. Wir sind insofern auf die Einsch�tzungen unserer Anw�lte angewiesen. Danach greift der Exmatrikulationstatbestand, da die Studiengeb�hren mitten im Semester f�llig sind, erst zum Ende des R�ckmeldezeitraums f�r das Folgesemester. Die Eingriffsintensit�t einer Exmatrikulation spricht f�r diese eng am Wortlaut orientierte Auslegung des Exmatrikulationstatbestands. Obwohl dies im Sinne eines erfolgreichen Boykotts nicht w�nschenswert ist, w�re die Exmatrikulation mithin abzuwenden, indem man seine Geb�hren bis zum 1.10.2007 (Ende des R�ckmeldezeitraum f�r das WS 07/08) bezahlt. Jedenfalls in ihrer Au�endarstellung scheint die Uni derzeit davon auszugehen, dass sie �ber den Gesetzeswortlaut hinaus Studierende bereits im Laufe des Semesters mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren kann.

Selbst dann ist die Exmatrikulationsm�glichkeit nach h�chstrichterlicher Rechtsprechung, insbesondere durch den Verh�ltnism��igkeitsgrundsatz, aber weit reichend eingeschr�nkt. So hielt das Bundesverwaltungsgericht 2001 in einem Urteil zu Langzeitstudiengeb�hren die Exmatrikulation zahlungss�umiger Studierender mit Verweis auf seine st�ndige Rechtsprechung nur unter Umst�nden f�r verh�ltnism��ig. Danach muss sichergestellt sein, dass die Exmatrikulation nicht automatisch, unwiderruflich und ohne R�cksicht auf die konkrete Situation des/der betroffenen Studierenden erfolgt. Insbesondere gebietet das Verh�ltnism��igkeitsprinzip zwingend eine vorherige Mahnung.

Die Universit�t versucht mit der Ank�ndigung, sofort zu exmatrikulieren, Panik zu verbreiten und damit den Boykott im Keim zu ersticken. Dies ist angesichts der mittlerweile auch von der Uni ernst genommenen Boykottkampagne verst�ndlich. Die Unvereinbarkeit mit der oben zitierten Rechtsprechung ist jedoch derart offensichtlich, dass ein solches Vorgehen keinesfalls einem gerichtlichen Verfahren standhalten k�nnte. Die pauschale Exmatrikulation 10.000 Studierender ist dar�ber hinaus auch aus politischen Gr�nden und Eigeninteressen der Uni absolut abwegig.

Lasst euch von der Universit�t nicht einsch�chtern!

Wir zahlen nix!

Mitmachen
Wenn du dich im Kampf gegen Studiengebühren engagieren willst, melde dich bei uns.

Boykottkonto
Kontostand: 0 Euro
Teilnehmer_innen im WiSe07/08:4649


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