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Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
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Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.


15.04.2008
HfbK-Studierende gewinnen!
Die HfbK hat die Exmatrikulationsbescheide aus dem Sommer 2007 aufgehoben. Wir dokumentieren eine Presseerkl�rung der Rechtsanw�lte.

Pressemitteilung
Hamburg, 15.4.2008

Erster juristischer Sieg f�r Studiengeb�hren-Boykotteure
Zwangsexmatrikulationen gegen Studierende werden von der Hochschule f�r bildende K�nste (HfbK) zur�ckgenommen.

Nachdem in Hamburg zum Sommersemester 2007 erstmals Studiengeb�hren eingef�hrt worden waren, begann an allen Hamburger Hochschulen ein Studiengeb�hrenboykott. Auch viele Studierende der HfbK beteiligten sich (ca. 50 %) und zahlten die Studiengeb�hr von � 500,- nicht. Sie wollten es sich nicht gefallen lassen, mit einer derart unsozialen Ma�nahme �berzogen zu werden, noch dazu angesichts verschlechterter Studienbedingungen. Ziel der Boykotteure war es, eine politische Diskussion in Gang zu bringen, die letztlich in der Abschaffung von Studiengeb�hren m�nden sollte.

Doch die Hochschulleitung zeigte sich den Argumenten der Studierenden wenig aufgeschlossen. Bereits einen Monat nach Ablauf der Zahlungsfrist f�r die Studiengeb�hren (15.6.2007) erhielten die nicht zahlenden Studierenden einen Bescheid vom 17.7.2007, mit dem ihre Exmatrikulation zum 3.9.2007 verf�gt wurde. Damit w�re das Studium f�r die Betroffenen zu Ende gewesen. Doch die Studierenden lie�en sich nicht einsch�chtern und legten Widerspruch ein. Die HfbK wies die meisten Widerspr�che am 17.9.2007 zur�ck, worauf hin sich die betroffenen 46 Studierende entschlossen, das Verwaltungsgericht Hamburg anzurufen und gegen die Exmatrikulation zu klagen. Zwar d�rfen die Studierenden vorl�ufig weiter studieren. Doch das Damoklesschwert der Exmatrikulation schwebte weiter �ber ihnen.

Die Zwangsexmatrikulation durch die Hochschule war und ist nach Ansicht der Rechtsanw�lte der Kl�gerinnen und Kl�ger rechtswidrig. Abgesehen von der Frage, ob Studiengeb�hren mit dem Grundgesetz und dem V�lkerrecht in Einklang stehen, hat die HfbK auch das einfache Recht falsch angewandt. Das Hochschulgesetz erlaubt Exmatrikulationen allenfalls dann, wenn bis zum Ablauf der R�ckmeldefrist f�llige Geb�hren nicht gezahlt worden sind. Dies ist aber nicht der Fall, denn die Hochschule selber hat den F�lligkeitstermin nicht auf den Semesterbeginn, sondern auf einen sp�teren Zeitpunkt (15. Juni f�r das Sommersemester und 15. Dezember f�r das Wintersemester) festgesetzt.

In einem Parallelverfahren hatte das Verwaltungsgericht Hamburg bereits entsprechend entschieden und die Exmatrikulation eines Studierenden der TU Hamburg-Harburg f�r rechtswidrig erkl�rt. Am 17.4.08 h�tte das Verwaltungsgericht nun �ber die Rechtm��igkeit der HfbK-Studierenden verhandeln sollen. Dazu kommt es jetzt nicht mehr. Gestern hob die HfbK die Exmatrikulationsbescheide vom 17.7.2007 auf, so dass es nun keiner m�ndlichen Verhandlung mehr bedarf. Offensichtlich wollte die HfbK auf diese Weise einer absehbaren gerichtlichen Verurteilung zuvor kommen.

Trotzdem scheint die HfbK ihre repressive Linie unbeirrt fortsetzen zu wollen. Zwischenzeitlich wurden die meisten Studierenden mit einem Exmatrikulationsbescheid vom 13.2.2008 noch ein zweites Mal exmatrikuliert, wogegen diese erneut klagen. Angesichts der j�ngsten Entwicklungen bei den Hamburger Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und GAL, wonach Studiengeb�hren in der bisherigen Form abgeschafft werden sollen, ist das Verhalten der Hochschulleitung ein Skandal. Die Studierenden fordern, dass die HfbK s�mtliche Exmatrikulationen umgehend zur�ck nimmt .

Rechtsanwalt Joachim Schaller
Rechtsanw�lte Martin Klingner und Mark Nerlinger

Mitmachen
Wenn du dich im Kampf gegen Studiengebühren engagieren willst, melde dich bei uns.

Boykottkonto
Kontostand: 0 Euro
Teilnehmer_innen im WiSe07/08:4649


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