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Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im
Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
Pressemitteilung
Erster juristischer Sieg f�r Studiengeb�hren-Boykotteure Nachdem in Hamburg zum Sommersemester 2007 erstmals Studiengeb�hren eingef�hrt worden waren, begann an allen Hamburger Hochschulen ein Studiengeb�hrenboykott. Auch viele Studierende der HfbK beteiligten sich (ca. 50 %) und zahlten die Studiengeb�hr von � 500,- nicht. Sie wollten es sich nicht gefallen lassen, mit einer derart unsozialen Ma�nahme �berzogen zu werden, noch dazu angesichts verschlechterter Studienbedingungen. Ziel der Boykotteure war es, eine politische Diskussion in Gang zu bringen, die letztlich in der Abschaffung von Studiengeb�hren m�nden sollte. Doch die Hochschulleitung zeigte sich den Argumenten der Studierenden wenig aufgeschlossen. Bereits einen Monat nach Ablauf der Zahlungsfrist f�r die Studiengeb�hren (15.6.2007) erhielten die nicht zahlenden Studierenden einen Bescheid vom 17.7.2007, mit dem ihre Exmatrikulation zum 3.9.2007 verf�gt wurde. Damit w�re das Studium f�r die Betroffenen zu Ende gewesen. Doch die Studierenden lie�en sich nicht einsch�chtern und legten Widerspruch ein. Die HfbK wies die meisten Widerspr�che am 17.9.2007 zur�ck, worauf hin sich die betroffenen 46 Studierende entschlossen, das Verwaltungsgericht Hamburg anzurufen und gegen die Exmatrikulation zu klagen. Zwar d�rfen die Studierenden vorl�ufig weiter studieren. Doch das Damoklesschwert der Exmatrikulation schwebte weiter �ber ihnen. Die Zwangsexmatrikulation durch die Hochschule war und ist nach Ansicht der Rechtsanw�lte der Kl�gerinnen und Kl�ger rechtswidrig. Abgesehen von der Frage, ob Studiengeb�hren mit dem Grundgesetz und dem V�lkerrecht in Einklang stehen, hat die HfbK auch das einfache Recht falsch angewandt. Das Hochschulgesetz erlaubt Exmatrikulationen allenfalls dann, wenn bis zum Ablauf der R�ckmeldefrist f�llige Geb�hren nicht gezahlt worden sind. Dies ist aber nicht der Fall, denn die Hochschule selber hat den F�lligkeitstermin nicht auf den Semesterbeginn, sondern auf einen sp�teren Zeitpunkt (15. Juni f�r das Sommersemester und 15. Dezember f�r das Wintersemester) festgesetzt. In einem Parallelverfahren hatte das Verwaltungsgericht Hamburg bereits entsprechend entschieden und die Exmatrikulation eines Studierenden der TU Hamburg-Harburg f�r rechtswidrig erkl�rt. Am 17.4.08 h�tte das Verwaltungsgericht nun �ber die Rechtm��igkeit der HfbK-Studierenden verhandeln sollen. Dazu kommt es jetzt nicht mehr. Gestern hob die HfbK die Exmatrikulationsbescheide vom 17.7.2007 auf, so dass es nun keiner m�ndlichen Verhandlung mehr bedarf. Offensichtlich wollte die HfbK auf diese Weise einer absehbaren gerichtlichen Verurteilung zuvor kommen. Trotzdem scheint die HfbK ihre repressive Linie unbeirrt fortsetzen zu wollen. Zwischenzeitlich wurden die meisten Studierenden mit einem Exmatrikulationsbescheid vom 13.2.2008 noch ein zweites Mal exmatrikuliert, wogegen diese erneut klagen. Angesichts der j�ngsten Entwicklungen bei den Hamburger Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und GAL, wonach Studiengeb�hren in der bisherigen Form abgeschafft werden sollen, ist das Verhalten der Hochschulleitung ein Skandal. Die Studierenden fordern, dass die HfbK s�mtliche Exmatrikulationen umgehend zur�ck nimmt .
Rechtsanwalt Joachim Schaller |
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