Uni zeigt neue Milde236 im Januar exmatrikulierte Studenten d�rfen jetzt doch an der Uni bleiben, wenn sie schnell die Studiengeb�hr zahlen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in einem Harburger Pr�zedenzfall Zweifel an der Rechtm��igkeit ge�u�ert
Die Hamburger Universit�t zeigt eine neue Milde im Umgang mit boykottierenden Studenten. Wie berichtet, waren Ende Januar knapp 1.000 Studierende exmatrikuliert worden, weil sie sich weigerten, die Geb�hr von 500 Euro zu zahlen. 236 von ihnen legten dagegen Widerspruch ein. Ebendiese erhielten jetzt Post von der Universit�tsverwaltung, in denen ihnen die R�ckkehr angeboten wird. Vorausgesetzt, sie zahlen das Geld bis zum 26. M�rz.
Der Schwenk k�nnte politisch motiviert sein, ist doch Wissenschaftssenator J�rg Dr�ger, der f�r den harten Kurs steht, quasi schon aus dem Amt. Florian Muhl von der Boykottinitiative vermutet aber, dass die Universit�tsjuristen kalte F��e bekommen haben. "Die Uni hat keine Entscheidung bez�glich der Widerspr�che getroffen", sagt er. "Sie versucht sich da herauszulavieren".
Tats�chlich wurde vor drei Wochen vor dem Verwaltungsgericht der Pr�zedenzfall eines Studierenden der TU Harburg verhandelt, der �hnlich gelagert ist. Der Student wurde mitten im Semester exmatrikuliert, obwohl dies laut Hochschulgesetz erst nach Ablauf der R�ckmeldefrist m�glich ist.
Das Urteil liege derzeit noch nicht vor und werde erst in der n�chsten Woche zugestellt, sagt Gerichtssprecherin Susanne Walter. Es sehe aber gut aus f�r den Studenten. "Die Verwaltungsrichter haben in der m�ndlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass sie f�r die Exmatrikulation zum damaligen Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage sehen", berichtet auch Rechtsanwalt Joachim Schaller, der den Harburger Studenten vertritt. Schaller hatte bereits im vorigen Sommer in der taz diese Rechtsposition vertreten, die aber von Beh�rdenjuristen stets bestritten wurde.
"Die Universit�t hat ihre Rechtsposition keineswegs aufgegeben", sagt Sprecherin Viola Griehl. Man wolle sich lediglich Zweifel des Gerichts "zugunsten der Studierenden zu eigen machen".
Auf diese Idee h�tte die Uni schon fr�her kommen k�nnen. Denn das Gericht hatte bereits im Herbst im selben Fall einen "Hinweisbeschluss" zur Prozesskostenhilfe gefasst, in dem die Exmatrikulation f�r nicht rechtens erkl�rt wurde.
Laut Florian Muhl m�sste die Uni das Angebot zur R�ckkehr nun nicht nur den 236 widersprechenden, sondern allen 926 exmatrikulierten Studenten machen und ihnen entsprechende Post schicken. "Aber das", sagt er, "ist wohl nicht vorgesehen".
KAIJA KUTTER Erschienen am 19.03.2008 in taz hamburg zurück | quelle
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