Kunsthochschule vor dem KadiDie Gnadenfrist f�r im Sommer exmatrikulierte Kunststudierende l�uft morgen ab. Die Mehrheit der Boykotteure will vor Gericht ziehen. Unklar ist, was geschieht, wenn sie den Prozess verlieren
VON KAIJA KUTTER
Der Konflikt um Studiengeb�hren an der Hochschule f�r bildende K�nste (HfBK) geht am Sonntag in eine neue Etappe. Bis zum 30. September hatte HfBK-Pr�sident Martin K�ttering den im Juli exmatrikulierten Studierenden eine R�ckkehrm�glichkeit einger�umt, vorausgesetzt, dass sie die 500 Euro Geb�hr bezahlen. Doch die Mehrheit der am Boykott beteiligten Studierenden l�sst sich darauf offenbar nicht ein und strebt den Klageweg an.
"Wir hatten am Donnerstag eine Vollversammlung, die gut besucht war", berichtet Benjamin Renter vom "Verein zur F�rderung eines geb�hrenfreien Studiums". Dort habe man ein Meinungsbild erstellt, wonach von 130 Studierenden "bis auf drei alle daf�r waren, zu klagen". Die Entscheidung, die auch mit weiteren Kosten verbunden ist, w�rde Anfang der Woche jeder einzeln treffen m�ssen. Solange die Eilklage vor dem Verwaltungsgericht l�uft, d�rfen die Betreffenden weiter studieren.
Voraussetzung f�r eine Klage ist, dass zuvor fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde. Laut HfBK-Referentin Andrea Klier haben dies 148 der 209 Exmatrikulierten getan. 61 haben das vers�umt, unter ihnen sollen sich auch Diplomanden, die gerade die HfBK verlassen, befinden. Insgesamt mussten 401 der rund 570 Kunststudierenden die Geb�hr zahlen, weil die �brigen davon befreit wurden.
Der Anwalt der Studierenden, Martin Klingner, ist optimistisch. "Der Exmatrikulationstatbestand ist nicht erf�llt", sagt er. Nach seiner Rechtsauffassung und der seines Kollegen Joachim Schaller h�tte der Rauswurf zu diesem fr�hen Zeitpunkt nicht stattfinden d�rfen, weil die R�ckmeldefrist noch nicht abgelaufen war.
Unklar ist, was passiert, wenn sie den Prozess verlieren. Die Kunsthochschule hatte ihre fr�here �u�erung gegen�ber der taz, die Studierenden k�nnten auch dann noch r�ckwirkend die Geb�hr zahlen, gestern etwas revidiert. "Juristisch w�re die Exmatrikulation dann wirksam. Die Studierenden m�ssten sich bei einem negativem Gerichtsurteil neu bewerben", sagte HfBK-Sprecherin Karin Pretzel. "Es kann aber sein, dass der Richter einen Vergleich vorschl�gt, der so eine M�glichkeit enth�lt".
Die GAL-Hochschulpolitikerin Heike Opitz �bt harsche Kritik an Wissenschaftssenator J�rg Dr�ger (parteilos), weil dieser nicht versucht habe, das Problem politisch zu l�sen. "Man h�tte mit den Studierenden ganz anders umgehen m�ssen und durch Gespr�che �berzeugungsarbeit leisten m�ssen", sagt auch SPD-Hochschulpolitikerin Barbara Br�ning. "Abgesehen davon, dass wir gegen Studiengeb�hren sind".
Laut Dr�gers Sprecher Janis Eitner ist der Senator jedoch "in Kontakt mit der HfBK". Der Senat habe �berlegt, ob er unterst�tzend eingreifen solle, berichtet Eitner. "Das ist aber derzeit nicht n�tig, weil jetzt erst mal das juristische Verfahren anl�uft". Sollten die Studierenden dies verlieren, m�sste man sehen.
Erschienen am 29.09.2007 in taz hamburg zurück | quelle
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