boykott 20
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Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
izs-logo
Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.

Wie läuft der Boykott ab?

01. Es wird ein Konto eingerichtet, welches von einem Anwalt treuhänderisch verwaltet wird. ERLEDIGT
02. Auf dieses Konto werden die Studiengebühren (Und nur diese!) überwiesen. Der normale Semesterbeitrag wird ganz normal an die Hochschule überwiesen, schliesslich sind es nur die Studiengebühren, die wir nicht bereit sind zu zahlen.
03. Es wird ein sog. "Quorum" beschlossen. Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Anzahl an Studierenden, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf das Treuhandkonto eingezahlt haben muss, damit der Boykott durchgeführt wird. Für die Uni Hamburg gilt im Wintersemester 2007/08 ein Quorum von 9.000 Teilnehmer_Innen.
Das heisst, es müssen sich bis zum STICHTAG mindestens 9.000 am Boykott beteiligen.

Quorum Uni-Hamburg: 9.000

04. Der oben genannte Anwalt hat nur drei Möglichkeiten über das Geld auf dem Konto zu verfügen:

  1. Sollte das Quorum erreicht werden, werden zunächst die Verhandlungen abgewartet. Ist der Boykott erfolgreich wird das Geld wieder an die Studierenden zurück überweisen.
  2. Sollte das Quorum nicht erreicht werden, muss er es fristgerecht an die Hochschule überweisen. (Hierbei wird natürlich jeder Betrag einzeln überwiesen, da die Daten der Studierenden im Verwendungszweck enthalten sein müssen.) ODER wenn auf dem Überweisungsträger das Kürzel "Rück" eingetragen wurde zurück an den Absender überweisen.
  3. Jeder Boykottierende kann JEDERZEIT mittels einer ausdrücklichen Erklärung sein überwiesenes Geld zurückverlangen! In diesem Fall muss diesem Wunsch seitens des Anwalts nachgekommen werden.
05. Wenn das Quorum am Stichtag (14.12.07) erreicht wurde und also 9.000 Leute die Gebühren nicht an die Uni bezahlt haben, werden Verhandlungen mit der Unileitung und der Behörde aufgenommen. Ziel ist es, dass alle TeilnehmerInnen von den Gebühren befreit werden. An den Verhandlungen werden selbstverständlich alle am Boykott beteiligten beteiligt.

Wenn das Quorum nicht erreicht wurde, wird das Geld an die Uni oder an die Einzahlerin/den Einzahler überwiesen.

Stichtag: 14. Dezember 2007
Quorum: 9.000

WAS KANN ICH JETZT IN DIESEM MOMENT TUN?
Dich in der Boykottgruppe engagieren!.

Mitmachen
Wenn du dich im Kampf gegen Studiengebühren engagieren willst, melde dich bei uns.

Boykottkonto
Kontostand: 0 Euro
Teilnehmer_innen im WiSe07/08:4649


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