Zum Sturm im Wasserglas

Wir sehen die versuchte Wahlfälschung und falsche echte Rücktritte, aber hier werden zwei völlig verschiedene Dinge durcheinander gebracht.

Die Fälschung der Unterschriften war ein Fehler und ein inakzeptabler Vorgang der so nicht wieder vorkommen darf und bei uns auch nicht wird. Allerdings entsprechen die Dokumente dem Willen der Beteiligten. Mit der erneuten Willensbekundung besteht unserer Ansicht nach kein juristischer Handlungsbedarf mehr.

Die vorgenommeme Wahlfälschung war so plumb, dass sie auffallen musste. Der Vorfall ist seit der Wahl bekannt, der Umgang damit aber unerfreulich:
Neu ist am vergangenen  Donnerstag lediglich das Ergebniss der Auszählung dazu gekommen. Wie das  Präsidium bereits gesagt hat, ist dieses kein Hinweis darauf, wer die  Briefe geklaut und abgeschickt hat. In so fern kann das nicht der Grund  für die Sitzungsunterbrechung sein. Unschön war, dass die Namen der gewälten Personen nicht nur per Beamer an die Leinwand projeziert wurden, sondern es auch aus dem Parlament heraus Vorwürfe gegen diese Personen gab. Das Präsidium versäumte es außerdem auf die Frage zu antworten, ob die  Veröffentlichung der Namen rechtlich mit den zuständigen Behörden abgesprochen  war. Wir sehen hier zum einen das Problem der Behinderung der laufenden  Ermittlungen, zum anderen eine Hexenjagd auf eine Liste und Einzelpersonen deren Schuld nicht bewiesen ist.

Insgesamt zeigt dieser Vorgang, dass eine Neuregelung bei der Briefwahl dringend erforderlich ist, um in Zukunft solche Irritationen der Demokratischen Abläufe zu verhindern.