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Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im
Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
In Zusammenhang mit dem Studiengeb�hrenboykott h�lt sich hartn�ckig das Ger�cht, man k�nne sich auch mit einer Zahlung von 500 Cent auf das Boykottkonto beteiligen. Urspr�nglich gab es diese Idee wirklich, sie wurde aber aufgrund verschiedener Bedenken verworfen. Wir wollen f�r diese Entscheidung die Gr�nde nennen und Gleichzeitig alternativen aufzeigen wenn ihr Probleme habt die 500 EUR f�r den Boykott zusammenzubekommen.
...warum ein Geb�hrenboykott mit 500 Cent nicht funktioniert:Durch die zahlreichen Nachfragen haben wir schnell festgestellt, dass das 500-Cent-Modell schneller als der Boykott insgesamt zum Selbstl�ufer wurde. Das ist nachvollziehbar, denn auch uns reizt die Aussicht mit der Einzahlung von 5,00 Euro, Studiengeb�hren von 500 Euro zu vermeiden. Genau da aber liegt das Problem. Weil dieses Konzept so attraktiv ist, war schnell abzusehen auch diejenigen nur 5 Euro einzahlen, die eigentlich mehr aufbringen k�nnten. Wenn sich die Mehrheit aller Teilnehmer jedoch nur mit einem "Boykott Light" beteiligt gibt es f�r alle Boykottierende, auch die "500-Cent-Einzahler" nur eine minimale Sicherheit denn der Sinn des organisierten Geb�hrenboykotts ist es, allen Beteiligten die Sicherheit zu geben, dass auch die anderen Teilnehmer die Geb�hren nicht zahlen, nicht zum 15.06. und auch nicht nach der ersten Mahnung. W�hrend diejenigen, die sich mit 500 Euro beteiligen, in aller Regel nicht in der Lage sind weitere 500 Euro Studiengeb�hren an die Uni zu zahlen, bieten "500-Cent-Zahler" (besonders diejenigen die tats�chlich Geld haben) diese Sicherheit nicht. Unsere Bef�rchtung ist, dass sich viele aus Sympathie und Solidarit�t mit 500 Cent am Boykott beteiligen aber, kurz vor Ablauf der Zahlungsfrist oder nach der ersten Mahnung, doch kalte F�sse bekommen und 500 Euro an die Uni �berweisen. Wenn diese Leute nicht gleichzeitig ihre 500 Cent vom Boykottkonto zur�ckzufordern, ist dem Konzept, durch die Zahl von mindestens 10.000 Beteiligten alle vor einer Exmatrikulationen zu sch�tzen, der Boden entzogen. Um die Zuverl�ssigkeit und damit auch die Erfolgsaussichten des Boykotts nicht zu gef�hrden haben wir uns daher entschlossen, dass man sich nicht durch Zahlung von 500 Cent am Boykott beteiligen kann. Mit dem Ausschluss des 500 Cent Modells folgen wir auch der Empfehlung unseres Anwalts RA Martin Klinger, welcher die rechtlichen Unsicherheiten f�r zu hoch h�lt....und warum es nicht sooo schlimm ist, wenn du einfach keine 500 Euro hast:Klar, fast allen f�llt es schwer, 500 Euro aufzutreiben, das geht uns nicht anders. Wir sind aber ziemlich sicher, dass es den allermeisten, einmalig gelingen kann. �berlegt euch wie ihr an Geld kommt, wenn die Alternative Exmatrikulation ist, �berweist auf das Boykottkonto und �berzeugt eure Kommilitonen, dasselbe zu tun. So helft ihr den Boykott zum Erfolg und erh�ht die Chance dass ihr die 500 Euro zum ersten, und letzten mal aufbringen m�sst. Sollte euch das nicht �berzeugen, da ihr wirklich kein Geld habt, ist die Alternative, einen Termin mit dem Vereinsvorstand zu vereinbaren. Dieser wird mit euch beraten und einen individuellen Betrag finden, damit ihr trotzdem teilnehmen k�nnt. Zu diesem Zweck wird dann ein Vertrag mit dem Verein geschlossen auf der Grundlage der AGBs, nur mit einem anderen Betrag. Anders als bei der pauschalen 500 Cent Regel, ist somit sichergestellt, dass die Betroffenen wirklich kein Geld haben und trotzdem am Boykott teilnehmen k�nnen. Mithilfe der direkten Kontrolle durch den Verein k�nnen wir allen eine bessere Sicherheit gew�hrleisten.Bei weiteren Fragen steht dir unsere Boykott-Hotline zur Verf�gung: Immer Donnerstag von 17 bis 19 Uhr beantworten wir dir unter: 040-60576696 pers�nlich deine Fragen! Student_innen die 500 Euro nicht aufbringen k�nnen und mit der Zahlung eines individuellen Beitrags teilnehmen wollen k�nnen sich direkt melden bei: ag.recht[et]izshamburg.de |
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