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Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im
Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
In den sogenannten "Exmatrikulationsschreiben" wird eine Exmatrikulation zu 14-Tage nach Erhalt des Schreibens ausgesprochen. Diese kann durch eine Zahlung der Studiengeb�hren abgewendet werden. Wir bleiben bei der Rechtsauffassung, dass eine Exmatrikulation fr�hestens zum Ende des R�ckmeldezeitraums (30.9.) m�glich w�re. Deshalb hat ein Widerspruch gegen den Exmatrikulationsbescheid Aussicht auf Erfolg. Allerdings ist zu beachten, dass ein nicht-erfolgreicher Widerspruch dazu f�hrt, dass die Exmatrikulation zum festgelegten Zeitpunkt wirksam wird. Daraus k�nnen sich folgen f�r z.B. BAF�G-Empf�nger oder f�r Krankenkassenbeitr�ge und Kindergeld ergeben. Zur Kl�rung der Rechtslage wird der AStA Musterklagen unterst�tzen und sucht deshalb Kandidat_innen f�r diese. Wer Widerspruch einlegen m�chte, soll sich in der AStA-Rechtsberatung melden. Auf der AStA-Homepage gibt es auch Musterwiderspr�che. Die Entwicklung der letzten Wochen mit dem nun erfolgten Versand der "Exmatrikulationsschreiben" noch vor Abarbeitung der Befreiungsantr�ge zeigt, dass Beh�rde und Universit�tsleitung nerv�s sind. Zudem zeigt sich auch, dass niemand "einfach so" und direkt am 16.6. exmatrikuliert wurde, weil sein Geld nicht bei der Uni war. Das gibt uns Schwung f�r den kommenden Boykott. Wenn das Quorum erreicht wird, ergibt sich ein Zeitraum von Mitte Dezember bis Ende M�rz in dem niemandem etwas passieren kann. Diese Perspektive sollte Motivation genug sein, sich aktiv am Gelingen des Boykott 2.0 zu beteiligen. |
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