boykott 20
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Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
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Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.


27.06.2007
Aus aktuellem Anlass: Zur Exmatrikulationsfrage
An der HfbK werden die ersten Exmatrikulationsdrohungen verschickt. Hier die Stellungnahme der HfbK-Recht-AG dazu.

Von www.hfbk.de:

Die AG-Recht informiert:

Nach Gespr�chen mit unseren Anw�lten Martin Klingner und Joachim Schaller gibt es jetzt folgende Informationen zum Thema Exmatrikulation:

F�r die gestern von der Uni verschickten Mahnungen und die darin angedrohte Exmatrikulation gibt es keine rechtliche Grundlage.

Der in dem Brief genannte Paragraph 42 Abs.2 Nr.5 des Hochschulgesetzes ist gleich mit den Exmatrikulationsregeln unserer Hochschule und diese besagen, dass nur exmatrikuliert werden darf, wer "bis zum Ablauf der R�ckmeldefrist zu entrichtende f�llige Beitr�ge oder Geb�hren nicht gezahlt hat".
Da die R�ckmeldefrist f�r das laufende Sommersemester im April war und die Bescheide f�r die Studiengeb�hren erst im Mai verschickt wurden, ist die Verweigerung der Geb�hr in diesem Semester kein Exmatrikulationsgrund.

Wir werden diese, unsere Rechtsauffassung in einem Brief der Universit�tsleitung mitteilen und gehen davon aus, dass danach in diesem Semester keine Exmatrikulationen ausgestellt werden.

Falls doch, wird auf der Homepage (www.hfbk.de) ein Vordruck f�r einen Widerspruch bereitstehen. Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Die Anw�lte haben beide zugesichert, dass eine Exmatrikulation in diesem Semester vor keinem Gericht Bestand haben wird.

Die Angst Einiger vor einer lebenslangen Exmatrikulation von ihrem Studienfach ist unbegr�ndet. Nur endg�ltiges Nichtbestehen von Pr�fungen sind ein Grund f�r eine dauerhafte Exmatrikulation von einem Studienfach.

Die Exmatrikulationen die uns drohen, hindern niemanden daran woanders weiter zu studieren. Sogar der erneuten Aufnahme an unserer Hochschule steht rein rechtlich nichts im Wege.

Wir lassen uns nicht einsch�chtern.

Zusammen sind wir stark.

Boykott

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Kontostand: 0 Euro
Teilnehmer_innen im WiSe07/08:4649


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