Studiengeb�hr: Gnadenfrist f�r exmatrikulierte StudentenVon Florian Kain
Eigentlich sollten sie bereits zum 11. Februar von der Uni geworfen werden - weil sie die f�llige Semester-Studiengeb�hr in H�he von 500 Euro nicht rechtzeitig �berwiesen hatten. Doch jetzt r�umt die Universit�t Hamburg 256 Studenten �berraschend eine Gnadenfrist bis sp�testens 26. M�rz ein. In dem Schreiben, das die Abteilung f�r Studium und Lehre jetzt an all jene Studierende verschickt hat, die gegen die Exmatrikulation Widerspruch eingelegt hatten, hei�t es w�rtlich: "Bei fristgem��em Eingang der Studiengeb�hren gilt der Exmatrikulationsbescheid als widerrufen." Hintergrund ist ein noch anh�ngiger Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht, in dem darum gestritten wird, ob Exmatrikulationen aufgrund ausgebliebener Zahlungen bereits w�hrend des laufenden Semesters oder erst nach Ende der R�ckmeldefrist zum darauffolgenden Semester m�glich sind. Eine Kammer des Gerichts soll Bedenken gegen den Zeitpunkt der Exmatrikulation w�hrend des Semesters ge�u�ert haben, allerdings betrifft das Verfahren einen Studenten der TU Harburg. Bislang hatte die Universit�t nicht die Notwendigkeit gesehen, den Ausgang dieses Rechtsstreits abzuwarten, was der AStA-Vorsitzende Torsten H�nisch mehrfach kritisiert hatte. "Offenbar n�hert sich die Uni nun unserer Auffassung an", sagte der Studentenvertreter. Tats�chlich will die Hochschule, wie es in dem Schreiben weiter hei�t, dass die "eingetretene Rechtsunsicherheit nicht zulasten der Studierenden gehen soll". Uni-Sprecherin Viola Griehl betonte, dass von einem "Kurswechsel in Sachen Studiengeb�hren", wie eine "Offene Boykottgruppe" das Schreiben interpretiert, nicht die Rede sein k�nne. Die eigene Rechtsposition sei mit dem neuerlichen Angebot an die Studierenden "nicht aufgegeben" worden.
Spannend bleibt die Frage, wie die Universit�tsverwaltung damit umgeht, wenn jetzt auch einige der 670 Studierenden das Geld �berweisen, die gar keinen Widerspruch eingelegt hatten. Die Boykottgruppe ist der Auffassung, dass auch diese Exmatrikulationen wieder r�ckg�ngig gemacht werden k�nnen, wenn die 500 Euro noch bis zum Ende des Semesters �berweisen werden. Die Universit�t will davon indes nichts wissen und k�ndigt offiziell Einzelfallpr�fungen an. "Sollten exmatrikulierte Studenten nachweisen k�nnen, dass es technische Probleme bei der �berweisung gab oder sie Zahlungsschwierigkeiten hatten, dann ist es denkbar, dass die Entscheidung r�ckg�ngig gemacht wird", sagte Justiziar Axel Schoeler, Leiter des Zentrums f�r Studierende. In der Praxis wird jedoch erwartet, dass alle 926 Studenten, die Mitte Februar hinausgeworfen wurden, ihre Ausbildung fortsetzen k�nnen, wenn sie die letzte Frist bis 26. M�rz nutzen, um die Geb�hr doch noch zu �berweisen. Der Betrag muss unter Verwendung der Matrikelnummer auf das Konto der Uni eingezahlt werden.
Torsten H�nisch sagte: "Besser sp�t als nie. Wir begr��en, dass die Universit�t nicht l�nger versucht, Fakten zulasten von uns Studenten zu schaffen."
erschienen am 19. M�rz 2008 Erschienen am 19.03.2008 in Hamburger Abendblatt zurück | quelle
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