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Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
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Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.

Pressestimmen

Uni zeigt neue Milde

236 im Januar exmatrikulierte Studenten d�rfen jetzt doch an der Uni bleiben, wenn sie schnell die Studiengeb�hr zahlen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in einem Harburger Pr�zedenzfall Zweifel an der Rechtm��igkeit ge�u�ert

Die Hamburger Universit�t zeigt eine neue Milde im Umgang mit boykottierenden Studenten. Wie berichtet, waren Ende Januar knapp 1.000 Studierende exmatrikuliert worden, weil sie sich weigerten, die Geb�hr von 500 Euro zu zahlen. 236 von ihnen legten dagegen Widerspruch ein. Ebendiese erhielten jetzt Post von der Universit�tsverwaltung, in denen ihnen die R�ckkehr angeboten wird. Vorausgesetzt, sie zahlen das Geld bis zum 26. M�rz.

Der Schwenk k�nnte politisch motiviert sein, ist doch Wissenschaftssenator J�rg Dr�ger, der f�r den harten Kurs steht, quasi schon aus dem Amt. Florian Muhl von der Boykottinitiative vermutet aber, dass die Universit�tsjuristen kalte F��e bekommen haben. "Die Uni hat keine Entscheidung bez�glich der Widerspr�che getroffen", sagt er. "Sie versucht sich da herauszulavieren".

Tats�chlich wurde vor drei Wochen vor dem Verwaltungsgericht der Pr�zedenzfall eines Studierenden der TU Harburg verhandelt, der �hnlich gelagert ist. Der Student wurde mitten im Semester exmatrikuliert, obwohl dies laut Hochschulgesetz erst nach Ablauf der R�ckmeldefrist m�glich ist.

Das Urteil liege derzeit noch nicht vor und werde erst in der n�chsten Woche zugestellt, sagt Gerichtssprecherin Susanne Walter. Es sehe aber gut aus f�r den Studenten. "Die Verwaltungsrichter haben in der m�ndlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass sie f�r die Exmatrikulation zum damaligen Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage sehen", berichtet auch Rechtsanwalt Joachim Schaller, der den Harburger Studenten vertritt. Schaller hatte bereits im vorigen Sommer in der taz diese Rechtsposition vertreten, die aber von Beh�rdenjuristen stets bestritten wurde.

"Die Universit�t hat ihre Rechtsposition keineswegs aufgegeben", sagt Sprecherin Viola Griehl. Man wolle sich lediglich Zweifel des Gerichts "zugunsten der Studierenden zu eigen machen".

Auf diese Idee h�tte die Uni schon fr�her kommen k�nnen. Denn das Gericht hatte bereits im Herbst im selben Fall einen "Hinweisbeschluss" zur Prozesskostenhilfe gefasst, in dem die Exmatrikulation f�r nicht rechtens erkl�rt wurde.

Laut Florian Muhl m�sste die Uni das Angebot zur R�ckkehr nun nicht nur den 236 widersprechenden, sondern allen 926 exmatrikulierten Studenten machen und ihnen entsprechende Post schicken. "Aber das", sagt er, "ist wohl nicht vorgesehen".

KAIJA KUTTER

Erschienen am 19.03.2008 in taz hamburg
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