Harter Kurs gegen Boykotteure
Studierende werfen Senator Dr�ger Aufforderung zum Rechtsbruch vor. Er soll Hochschulen angewiesen haben, Geb�hrenverweigerer sofort zu exmatrikulieren. Dr�ger bestreitet das
VON KAIJA KUTTER
Mit Spannung wurde an Hamburgs Hochschulen der 15. Juni abgewartet. Bis Freitag sollten alle Studierenden erstmals die Studiengeb�hr in H�he von 500 Euro �berwiesen haben. An diesem Tag sollte sich auch herausstellen, ob eine gen�gend hohe Quote von Studierenden am Geb�hrenboykott teilnimmt. Doch an Uni-Hamburg, TU-Harburg und Hafen-City-Uni wurde dieses Ziel verfehlt. Nur an der kleinen Hochschule f�r Bildende K�nste (HfbK) wurde das Quorum erreicht. Mit 283 von 555 Studierenden verweigert mehr als die H�lfte die Zahlung.
An der gro�en Hamburger Uni haben zwar 6.078 ihr Geld zun�chst auf ein Sperrkonto �berwiesen. Das selbst gesetzte Quorum der dortigen Boykottinitiative lag aber bei 10.000 der 38.000 Studierenden. Die Geb�hr f�r die 6.078 wurde nun termingerecht �berwiesen. Nach Auskunft von Golnar Sephernia vom "Verein zur F�rderung eines geb�hrenfreien Studiums", sind aber trotzdem tausende von der Exmatrikulation bedroht. "Nach unseren Informationen haben etwa 5.000 Studierende weder auf das Boykottkonto noch auf das Uni-Konto �berwiesen", berichtet die Studentin. "Es sind vermutlich Resignierte, die es nicht schaffen, das Geld aufzutreiben". Besonders emp�rend f�nde sie es da, dass die Beh�rde von Wissenschaftssenator J�rg Dr�ger (parteilos) die Hochschulen angewiesen habe, "alle, die in der n�chsten Woche nicht bezahlt haben, zu exmatrikulieren". Die Exmatrikulation solle bei Zahlung binnen zwei Wochen r�ckg�ngig gemacht werden, "danach aber nicht mehr". Sephernia sieht darin eine "Kriegserkl�rung an alle Studierenden" und den Beleg daf�r, dass die Geb�hren nicht sozial gerecht sind. Zudem verlange Dr�ger den Unis "massiven Rechtsbruch" ab.
Auch der auf Hochschulrecht spezialisierte Anwalt Joachim Schaller h�lt ein solches Vorgehen f�r "nicht rechtens". Steht doch in Paragraf 42 des Hochschulgesetzes, dass Studierende erst exmatrikuliert werden, wenn sie "bis zum Ablauf der R�ckmeldefrist" f�llige Geb�hren nicht zahlen. Schaller: "Die Studierenden sind aber f�rs Sommersemester l�ngst immatrikuliert. Die n�chste R�ckmeldefrist endet erst im Oktober". W�rde die Uni jetzt schon exmatrikulieren, k�nnten Studierende "Widerspruch mit aufschiebender Wirkung" einlegen.
Dr�gers Sprecherin Sabine Neumann bestreitet, dass es eine neue Anweisung gibt. Diese sei "unn�tig", weil das Gesetz Exmatrikulation bei Nichtzahlung "eindeutig regelt". Richtig sei aber, dass die KanzlerInnen der Hochschulen ein "einheitliches Verfahren" abgestimmt h�tten.
Auch Studierende der HfbK berichten von einem Treffen in der Beh�rde, bei dem ihr Pr�sident Martin K�ttering auf Kurs gebracht worden sei. Wie berichtet hatte dieser erkl�rt, er werde Nichtzahlende nach einer Mahnfrist exmatrikulieren. Die Boykotteure wollen am Montag �ber ihr weiteres Vorgehen beraten.
Erschienen am 15.06.2007 in taz hamburg zurück | quelle
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