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Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
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Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.

Pressestimmen

Uni setzt Einzug der Geb�hren aus

Gegner der neuen hessischen Studiengebühren haben neuen Erfolg erzielt. Die Universität Gießen wird die Gebühr vorerst nicht einziehen, sofern Studenten dagegen Widerspruch eingelegt haben.
 

Hintergrund

500 Euro

In Hessen müssen Studenten von diesem Wintersemester an pro Semester mindestens 500 Euro zahlen.
Diesen Beschluss traf das Präsidium der Hochschule, nachdem das Verwaltungsgericht Gießen in der vergangenen Woche ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes geäußert hatte. Zugleich werde die Universität gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde vor dem Hessischen Staatsgerichtshof einlegen, teilte die Hochschule am Dienstag mit.
 

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Information

Aktenzeichen: 3 G 3758/07

Nur eine Entscheidung des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts könne für Studierende und Universität Klarheit über die Regelungen des Hessischen Studienbeitragsgesetzes schaffen.

Das Verwaltungsgericht Gießen hatte seinen Eilbeschluss vom 30. Oktober mit ernsten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Studienbeitragsgesetzes begründet. Dieses Gesetz kann nach Auffassung des Gerichts der Hessischen Verfassung widersprechen. Nach Artikel 59 könne eine gesetzliche Anordnung von "Schulgeld" nur ergehen, "wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet". Eine Unterscheidung zwischen wirtschaftlich zahlungsfähigen und nicht zahlungsfähigen Studenten sehe das Studienbeitragsgesetz aber nicht vor.
 

Uni verfolgt vergleichbare Fälle nicht weiter

Der Gießener Student hatte zunächst Widerspruch gegen den Studiengebührenbescheid an der Universität eingelegt. Dieser wurde zurückgewiesen. Daraufhin klagte der Student beim Verwaltungsgericht, das ihm Rechtsschutz gewährte. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Bis dahin darf der Student nach der Gerichtsentscheidung nicht vom Studium ausgeschlossen werden.

Die Universität Gießen kündigte an, bis zu einer Entscheidung über ihre Beschwerde vergleichbare Fälle nicht weiterzuverfolgen. Auch zunächst von der Hochschule abgelehnten Anträgen von Studenten auf Aussetzung der Zahlung soll bis zu einer Entscheidung der Obergerichte stattgegeben werden.
 

Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof im Frühjahr

Im kommenden Frühjahr verhandelt der Staatsgerichtshof über die Studiengebühren in Hessen. Die beiden Oppositionsfraktionen SPD und Grüne hatten Klage gegen das Studienbeitragsgesetz der Union eingereicht. Zudem legten der DGB, Studenten und ein Bündnis für soziale Gerechtigkeit eine Volksklage vor.

Erschienen am 06.11.2007 in hr-online
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Teilnehmer_innen im WiSe07/08:4649


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