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Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
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Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.

Pressestimmen

Dr�ger f�r Befreiung von Studiengeb�hren in H�rtef�llen

Wissenschaftssenator J�rg Dr�ger (parteilos) will den Hochschulen nun doch die M�glichkeit einr�umen, Studenten in "besonderen H�rtef�llen" die Studiengeb�hr von 500 Euro pro Semester zu stunden oder zu erlassen. "Ich nenne bewusst keine Beispiele, da jeder Antrag individuell beurteilt werden muss. Zuerst sah unsere Planung anders aus, aber die Frage war noch nicht endg�ltig entschieden. Nachdem uns der AStA der Uni Hamburg in einem Gespr�ch darum gebeten hat, haben wir in der Beh�rde das F�r und Wider noch einmal abgewogen und sind dabei letztlich zu der Auffassung gekommen, dass es in besonders begr�ndeten F�llen gut sein kann, Ausnahmeregelungen zu er�ffnen."

Dr�ger hat den Kanzlern der sechs Hamburger Hochschulen am Freitag einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Diese haben nun drei Wochen Zeit, um zu pr�fen, ob sie das Angebot annehmen wollen. "Es ist klar, dass das auch einen gr��eren Verwaltungsaufwand f�r die Hochschulen bedeuten kann und die Einzelfallentscheidungen manchmal schwierig zu treffen sind. Ich bin deshalb gespannt auf die Reaktion", sagte Dr�ger.

Torsten H�nisch vom AStA-Vorstand der Uni Hamburg sagte: "Diese Entscheidung war schlicht notwendig, denn es gibt etliche F�lle, die eine Befreiung von der Geb�hrenpflicht erforderlich machen, im Studienfinanzierungsgesetz aber nicht aufgef�hrt werden." H�nisch denkt dabei an Studenten, die Angeh�rige pflegen, an Seminaren aus Platzgr�nden nicht teilnehmen k�nnen oder Opfer von Straftaten sind. Bislang ist im Studienfinanzierungsgesetz geregelt, dass Studenten mit minderj�hrigen Kindern bis 14 Jahre nichts zahlen m�ssen. Auch Doktoranden und Studenten im Praktischen Jahr (Medizin) sind von der Geb�hrenpflicht, die zum Sommersemester erstmals greift, befreit. Wer unter sogenannten "studienerschwerenden Behinderungen" oder einer chronischen Erkrankung leidet, kommt um die 500-Euro-Pflicht ebenfalls herum.

H�nisch meint, dass die Hochschulen in Befreiungssatzungen regeln m�ssen, wer ebenfalls nichts zu zahlen hat: "Es kann Tausende von Antr�gen geben. Wir brauchen klare Regelungen, um einer Flut von Klagen vorzubeugen."

Erschienen am 06.02.2007 in Hamburger Abendblatt
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Kontostand: 0 Euro
Teilnehmer_innen im WiSe07/08:4649


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