Rauswurf f�r Hunderte StudentenDer Konflikt um Studiengeb�hren spitzt sich zu: Die Zahlungsfrist ist an der HAW und der TU abgelaufen, jetzt droht den S�umern die Exmatrikulation. Der AStA aber r�t zu Widerspruch gegen die Bescheide und zweifelt die Fristsetzung an.
Die gro�en Hamburger Hochschulen m�ssen Hunderte Studenten exmatrikulieren, weil sie ihre Studiengeb�hren nicht zahlen. An der HAW (Hochschule f�r Angewandte Wissenschaften) wurden bereits 259 Studenten exmatrikuliert, an der Technischen Universit�t Harburg (TU) werden es voraussichtlich 80 sein. An der Universit�t haben bislang 1936 Studenten die Studiengeb�hren nicht �berwiesen, ihnen wurden in der vergangenen Woche die Exmatrikulationsbescheide zugestellt. Allerdings wurde ihnen eine letzte Frist von zwei Wochen einger�umt. Wie viele diese nutzen und so der endg�ltigen Exmatrikulation entgehen, kann das Uni-Pr�sidium erst sagen, wenn die Frist abgelaufen ist, so die Einsch�tzung am Montag. 500 Euro Studiengeb�hren m�ssen Hamburgs Studenten in diesem Jahr erstmals pro Semester zahlen, und das Gesetz sieht vor, dass diejenigen ausgeschlossen werden, die nicht p�nktlich zahlen.
An der HAW ist die Frist bereits verstrichen: �Wir haben bis jetzt 259 Studierende, das sind zwei Prozent aller Studierenden, nach mehrfacher Anmahnung wegen unbezahlter Studiengeb�hrenbescheide exmatrikulieren m�ssen�, berichtet HAW-Sprecherin Katharina Jeorgakopulos. Unter diesen seien alle Studienrichtungen vertreten, es gebe keine besonderen Auff�lligkeiten.
Stichtag war der 15. Juni
An der TU Harburg lief am Montag die Widerspruchsfrist ab. 300 Studenten hatten zum Stichtag 15. Juni ihre Studiengeb�hren nicht bezahlt, sie bekamen eine Nachfrist bis zum 7.Juli, um zu bezahlen. Die Hochschule hat im Sommersemester 2007 4300 Studenten. Das Pr�sidium geht davon aus, dass jetzt 80 TU-Studenten exmatrikuliert werden m�ssen.
Unklar scheint aber, ob die Exmatrikulation rechtens ist: Torsten H�nisch, AStA-Vorsitzender der Uni, berichtet, dass vor dem Verwaltungsgericht noch ein Verfahren ansteht, das ein Student der TU anstrengte. Obwohl Hochschulleitung und Wissenschaftsbeh�rde anderer Auffassung seien, k�nne die Exmatrikulation erst zum 30.September wirksam werden, ist H�nisch �berzeugt, denn die Exmatrikulationsordnung sehe vor, dass der Ausschluss erst zum Ende der R�ckmeldefrist vorgenommen werden kann.
Der AStA r�t denjenigen, die jetzt einen Exmatrikulationsbescheid erhalten haben, Widerspruch einzulegen, denn dieser habe aufschiebende Wirkung. Ver�rgert ist die Studentenvertretung aber, weil das Zentrum f�r Studierende vorgehabt habe, erst die Befreiuungstatbest�nde f�r alle Studenten durchzupr�fen und dann zu exmatrikulieren. Offenbar habe die Uni-Pr�sidentin Druck gemacht und die Exmatrikulation vorgezogen. H�nisch kann wenig Verst�ndnis daf�r aufbringen, dass mitten in der Urlaubszeit die Bescheide mit einer Frist von nur zwei Wochen verschickt werden. �Das w�re nicht n�tig gewesen�, meint der AStA-Vorsitzende. Erschienen am 31.07.2007 in WELT zurück | quelle
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