Spekulationsverbot mit immateriellen Gütern/Finanzprodukten, Verbot des Aktienhandels
Beschreibung: Abschaffung und Verbot des Aktienmarktes mitsamt aller Aktien, Fonds, Derivatgeschäfte – insgesamt jeglicher Spekulation mit Kapital- und Finanzprodukten.
Ausgestaltung: In einer ausreichend langen Übergangsphase sind alle Aktiengesellschaften angehalten, ihre Aktien Stück für Stück zurückzukaufen (etwa zu Zeiten von Wirtschaftskrisen, in denen die Aktienkurse ohnehin niedrig sind). Nach dem Rückkauf aller Aktien muß der Gesellschaftstyp von der AG in eine nicht spekulative Unternehmensform umgewandelt werden. Etwa in die einer GmbH.
Begründung: Aktienmärkte unterliegen ständigen Schwankungen durch Spekulation. Es bilden sich in regelmäßigen Abständen „Spekulationsblasen“, die einen verstärkenden Effekt für die regulären, zyklisch wiederkehrenden Wirtschaftskrisen haben oder lösen sogar selber Krisen aus (so etwa die „Dot-Com-Krise“ 1999 bis 2001 oder die Immobilienkrise ab 2007). Zudem korreliert der tatsächliche Wert von Unternehmen nur sehr bedingt mit dem Aktienwert. Dies öffnet nebenbei Tür und Tor für sogenannte feindliche Übernahmen und die Zerschlagung funktionsfähiger, renditeschwacher Unternehmen durch andere Unternehmen oder Hedgefonds.
Es gibt keine volkswirtschaftliche Notwendigkeit für Aktienmärkte. Eine Vielzahl von großen Unternehmen kommt auch sehr gut ohne Aktien aus und ist dennoch überaus erfolgreich (hierzulande zum Beispiel Enercon oder Aldi). Wer investieren will, soll sich Geld von einer Bank leihen, wie dies schon seit Jahrhunderten funktionierendes System ist.
Die destruktivste Form der Spekulation und sehr viel schädlicher als das Wetten mit Aktien, Immobilien und ganzen Unternehmen ist die Spekulation mit den Lebensgrundlagen der Menschen. Insbesondere ist hierbei die Spekulation mit Rohstoffen und Lebensmitteln zu nennen. Auch diese Art der Spekulation hat keinerlei allgemeinen gesellschaftlichen Nutzen und muß daher verboten werden.